Betreutes Einzelwohnen

Betreutes Einzelwohnen

Rahmenbedingungen und Strukturdaten

Gesetzliche Grundlage
Betreutes Wohnen gem. §§27 bzw.41 in Verbindung mit §§34, 35a SGB VIII.

Angebotsform und Platzzahl
Das Leistungsangebot umfasst insgesamt 15 Plätze an verschiedenen Standorten.

Soweit eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII erforderlich ist, wird diese vor der Inbetriebnahme vom Leistungserbringer eingeholt.

Zielgruppe

Das "Betreute Einzel-Wohnen" ist gedacht für Jugendliche ab 16 Jahren als

  • Adäquate Nachbetreuung für Jugendliche aus unserer Jugendwohnung, aus unseren Wohngemeinschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder aus einer anderen stationären Einrichtung.
  • Neuaufnahme für Jugendliche, die einer Begleitung im Sinne einer Verselbstständigung bedürfen. Z.B. bei Konflikten zu Hause, die ein Zusammenleben als nicht wünschenswert erscheinen lassen und eine räumliche Trennung erfordern.
  • Qualifizierte pädagogische Betreuung um einer beeinträchtigten sozialen und/oder emotionalen Entwicklung entgegenzuwirken. Diese Jugendlichen haben oft ein starkes Verselbständigungsbedürfnis, das mit der tatsächlichen Kompetenz in Bezug auf Alltag, Beruf und psychischer Belastbarkeit nicht in Einklang steht.
  • Angebot, wenn sie nachts und an den Wochenenden alleine zurechtkommen.

Auftrag / Zielsetzung

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere

  • Verselbständigung
  • Alltagsgestaltung/-bewältigung
  • Perspektivenplanung
  • Förderung der schulischen und/oder beruflichen Integration
  • Soziale Integration im Gemeinwesen
  • Beziehung/Bindung

Räumliche Bedingungen

Die Gesellschaft mietet im Raum Rastatt und Baden-Baden 1-Zimmer-Wohnungen an, die teilweise und mit Absprache des Vermieters bei Beendigung der Betreuungsmaßnahme von dem jungen Erwachsenen übernommen werden können.

Gruppenabende

Die "Gesellschaft für systemische Jugendhilfe gGmbH (DGSF)" bietet für die Jugendlichen des Betreuten Wohnens zweimal im Monat die Möglichkeit sich themenzentriert zu treffen, bzw. gemeinsame Aktionen durchzuführen. Diese Termine sind für die Jugendlichen verbindlich.

Angebote des Jahres 2016 waren u.a.:

  • Finanzen
  • Kinobesuch
  • Flammkuchen Essen
  • Bewerbungscoaching
  • Bowling
  • Grillen
  • Selbst kochen lernen
  • Malkurs
  • Europapark

 

 

 

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EIN INTENSIVPÄDAGOGISCHES ANGEBOT IM RAHMEN DES BETREUTEN WOHNENS

Dieses intensivpädagogische Angebot ist eine konzeptionelle Entwicklung aus der Intensiven Ambulanten Begleitung und des Betreuten Einzelwohnens.

Folgende Überlegungen haben uns zu dieser Konzeption eingeladen:
Unsere Zielgruppe verändert sich. Wir möchten weiterhin BEW für Jugendliche anbieten, die aus Durmersheim (unsere vollstationäre Einrichtung) „herausgewachsen“ sind (vergl. Schloß, Konzeption BW, 2018). Jedoch auch für Jugendliche, die „Quereinsteiger“ sind, die wir noch nicht so gut kennen (andereEinrichtungen zum Beispiel), für Jugendliche, die aus dem Vollzug entlassen wurden und für die sogenannten Systemsprenger. Für dieses Klientel benötigen wir eine weitere Konzeption, mit anderen Schwerpunkten als bei den Jugendlichen, die im BEW oder im akkumulierten Wohnen sind. Auch für die MitarbeiterInnen stellt diese Zielgruppe neue Anforderungen, sind eine neue, teilweise noch unbekannte Herausforderung.
Ich möchte versuchen, dies bei einem Vergleich anschaulich darzustellen. Ich bitte die Verallgemeinerung zu entschuldigen, ich mache auch keine klare Trennung zwischen den einzelnen Symptome.

„Herkömmliches“ BEW Quereinsteiger Systemsprenger

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Schulbesuch oder Lehrstelle ist gewähleistet

Stabilisierung Psychosoziale Begleitung Verwaltungsarbeiten

Zw. 6 und 10 h die Woche

Schule, Ausbildung: Oft noch offen

Bewerbungsschreiben

Enge Strukturen schaffen

Morgens einen Termin (2 h), Nachmittags einen Termin (2w h)
Zw. 15 und 20 h die Woche

Schule, Ausbildung:
- Wäre anfangs eine

Überforderung Psychosoziale

Begleitung
Enge Strukturen Alle 2 Tage 3 h + ?Keine „ausufernde“Beziehungsarbeit!!

Bis zu 20 h die Woche

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1 oktober,2020,ms

• Einigen Jugendlichen fehlt mangels Erfahrung und Übung ein Mindestmaß an Kompetenzen um den Anforderungen eines „durchschnittlichen Arbeitsalltages“ gerecht zu werden. Sie sind häufig von Anfang an mit den Zielen eines Hilfeplanes überfordert.

  • Jugendliche und junge Erwachsene in akuten Notsituationen nehmen häufig ohne zu hinterfragen oder aktiv zu verhandeln die besprochenen Hilfen in Anspruch, ohne sich bewusst zu sein, welche Leistungen sie selbst erbringen müssen um diese für einen festgelegten Zeitraum zu erhalten.

  • Eine Konsequenz aus den beiden zuerst genannten Punkten ist, dass Jugendliche und junge Erwachsene bei Beginn der Jugendhilfe ihre Grundbedürfnisse (Wohnung, Nahrung, Kleidung, Taschengeld) befriedigen können und so zufriedengestellt, die eigentlichen Ziele und damit verbundenen eigenen Pflichten völlig aus dem Fokus verlieren. Dieser Umstand führt früher oder später zum Abbruch der Jugendhilfemaßnahme und einer Wiederherstellung einer akuten Notsituation.

  • Einige Jugendlichen sind mit den Anforderungen einer stationären Unterbringung überfordert (soziale Kompetenz, Regeln, etc.). Sie fallen durch alle Raster (stationäre Jugendhilfemaßnahmen werden gesprengt, Kinder- und Jugendpsychiatrien nehmen sie nicht, für eine geschlossene Unterbringung reichen die Gründe nicht).

    Ziel der Intensiven Pädagogischen Betreuung ist es diesen Kreislauf zu durchbrechen und einen erfolgreichen Verlauf der Jugendhilfemaßnahme so weit wie möglich zu gewährleisten.

    Gesetzliche Grundlage

    Dies ist ein etwas verändertes Konzept zu unserem Betreuten Einzelwohnen nach §§27 und 41 in Verbindung mit §§34 und 35a.

    Zielgruppe

    Jugendliche ab 16 Jahre, die aus der „vollstationären Hilfe“ herausgewachsen sind, bzw. dort nicht mehr erreicht werden, jedoch für die das eher niederschwellige Angebot des Betreuten Einzelwohnens eine Überfoderung darstellen würde.

    Ausschlusskriterien sind:

    • Manifeste Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit

    • Psychiatrische Krankheitsbilder mit Selbst- oder/und Fremdgefährdung

    • Fehlende Absprachefähigkeit

    • Pflegebedürftigkeit aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderung

      Ziele der sozialpädagogischen Betreuung:

      Alle Ziele der Betreuung werden im laufenden Hilfeplanverfahren mit allen im Hilfeprozess Beteiligten verfolgt.

      • Unterstützung bei der Erlangung eines realistischen Bildungszieles

      • die Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive

      • die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe vor dem Hintergrund

verschiedener Benachteiligungen und Kulturerfahrungen

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  • die Entwicklung und Festigung von Selbständig- und Eigenverantwortlichkeit an allen relevanten Belangen

  • die Klärung der wohnlichen Perspektive

  • ggf. Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, z.B. Schuldenmanagement,

    Bewährungsauflagen, Asylverfahren etc.

  • geplantes und geordnetes Übergangsmanagement am Ende der Jugendhilfe

    Mögliche Aufgaben der Bezugsbetreuung sind (Ein Bezugserzieher in Kooperation mit 2-3 Fachkräfte):

    • Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten,

    • Hilfestellung bei der Bewältigung individueller, beruflicher und sozialer

      Anforderungen,

    • Förderung des Lern- und Leistungsverhaltens,

    • Einübung sozialen Handelns,

    • Begleitung während der Ablösephase von der Jugendhilfe,

    • Entwicklung einer realistischen Lebens- und Berufswegeplanung.

    • Alltagsorganisation,

    • Ausbildung, Beruf, Zeitarbeit, Praktikumsbetreuung ( ggf. Praktikumsbegleitung)

    • Ämter, Formulare, Recht, Justiz

    • Wohnung, Einrichtung

    • soziales Netz

    • Systemische Psychologische Beratung und Therapie

    • Konfliktmanagement wie u.a. sozialer Trainingskurs

    • Drogenberatung

    • Freizeit
      Pädagogische Versorgung: (differenziertere Auflistung)

      Begleitung im Alltag:

  • Bereitstellung einer Wohn- und Schlafgelegenheit, Sicherstellung des Lebensunterhaltes

  • Sorge für das leibliche Wohl, insbesondere Gesundheitsfürsorge

  • Dasein für Jugendliche, zuhören, antworten, trösten usw. (Ansprechbarkeit,

    aufmerksame Präsenz, ressourcenorientierte pädagogische Grundhaltung)

  • Reflexion des Verständnisses von Regeln und Pflichten

  • Reflexion von Entspannungs-, Ruhe- und Schlafenszeiten

  • Unterstützung bei Fragen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen,

    Kochen, Spülen, Trocknen

  • Unterstützung beim Umgang mit Geld und u.U. Schuldenmanagement

  • Unterstützung bei der Einhaltung einer Grundordnung in der eigenen Wohnung,

    Struktur, Erlangung von Wohnfähigkeit

  • Mit dem jungen Mensch erarbeiten, wie ein regelmäßiger und rechtzeitiger

    Besuch Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sichergestellt wird

  • gemeinsame Unternehmungen, insbesondere Reden, Spielen, Lachen, Sport

    3 oktober,2020,ms

usw.

  • Ermöglichen der Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Urlaubsaktivitäten

  • Begleitung bei den Ereignissen des Jahresablaufs einschließlich Feste und

    Feiern

  • Unterstützung im Krankheitsfall, ggf. Besuch von Fachärzten, im Krankenhaus

    etc.

  • Begleitung bzgl. der Kontakte zur Familie und/oder zum sozialen Umfeld

  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und dergl.

    Erziehungs- und Entwicklungsförderung:

  • den jungen Menschen ein Vorbild sein und sie als eigenständige Person respektieren

  • Aufklärung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, materiellen Ansprüchen, sozialemotionalen Bedürfnissen u. a.

  • situativ und zeitnah auf Handlungsweisen des jungen Menschen reagieren

  • Unterstützung beim Erwerb der wesentlichen Kulturtechniken, Anleitung zum

    Denken, Lesen, Sprechen, Schreiben und musisch kreativen Ausdruck

  • Hilfestellung bei der Bewältigung von schulischen, ausbildungsbezogenen und beruflichen Anforderungen einschließlich des Aufbaus von Leistungsmotivation

  • gezielte Spiele, Übungen und Projekte nach individuellem Plan

  • regelmäßige Gespräche mit den jungen Menschen über Befindlichkeiten,

    Vorhaben und Vereinbarungen

  • Integrationshilfen nach intern und extern, insb. Kontakt und/oder Zugehörigkeit

    zu Gruppen und Cliquen

  • Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Bewältigung von Frustrationen und

    Aggressionen

  • Konflikte aufdecken, ansprechen und austragen bzw. aushalten

    Mittelbare Leistungen:

    • Erkennen und beschreiben von alters- und entwicklungsgemäßen Aufgaben, Risiken und Ressourcen des einzelnen jungen Menschen

    • Zeit- und zielgerichtete Planung, Verwirklichung und Überprüfung von entwicklungsförderlichen Teilzielen nach Maßgabe des Hilfeplanes

    • Individuelle Vorbereitung und Reflexion der pädagogischen Arbeit

    • Kontinuierliche Berichterstattung turnusgemäß und laut Vereinbarung nach innen

      und außen

    • Gespräche mit Verwandten, Lehrpersonal, ÄrztInnen, TherapeutInnen etc. nach

      Bedarf und Maßgabe

      Die in der Hilfeplanvereinbarung schriftlich fixierten Zielvereinbarungen werden im Hilfeprozess fortlaufend fokussiert und überprüft. Zudem wird festgelegt, welche Schritte dafür vom jungen Menschen und/oder von der Betreuungsperson/Einrichtung erfolgen müssen.

      Die Kontrolle, Evaluation und Fortschreibung der Hilfeziele erfolgt u.a. durch Bezugsbetreuergespräche, Supervision und Teambesprechungen sowie durch die multiperspektivische Bewertung des Erreichungsfortschrittes durch alle im Prozess Beteiligten. Die Ergebnisse sind die Grundlage für Hilfeprozessberichte und fließen damit in Hilfeplanüberprüfungen und –fortschreibungen mit ein.

      4 oktober,2020,ms

Exemplarischer Methodenfächer:

Die Methoden der sozialpädagogischen Begleitung orientieren sich an den jeweiligen Bewohnern und deren individuell angestrebten Zielen. Sie variieren daher sowohl in der Zusammensetzung als auch im Verlauf einer Betreuung. Abhängig von Alter und Dauer treten individuelle Beratung und Maßnahmen, die auf Verselbständigung zielen, hinzu. Hierbei wird besonderer Wert auf die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten gelegt. Wesentliche Bestandteile unseres Methodenfächers sind:

  • Bezugsbetreuersystem

  • Klienten- und ressourcenorientierte Einzelberatung

  • Ggf. familiäre Netzwerkarbeit in Form von Beratung, Gesprächsbegleitung und

    –führung

  • Reflexion der lebenspraktischen Fertigkeiten wie Umgang mit Finanzen,

    Kochen, Waschen, Durchführung kleinerer Reparaturen und dgl.

  • Geschlechtsspezifische Arbeit

  • Freizeitangebote im sportlichen und kulturellen Bereich

  • Medienpädagogik durch Erwerb von Kompetenzen in verschiedenen PC-

    Anwendungen, z.B. MS Office (insbesondere MS Word) Internet bezüglich Anwendungen, Recherche, Suchmaschinen, Umgang und Nutzung von Handys und sozialen Netzwerken

  • Schreiben von Bewerbungen, Verbesserung eigener Lerntechniken

    Wie baue ich eine tragfähigen Beziehung auf?

    Wir leben Beziehungen durch/mit einer systemischen Grundhaltung, die durch Neugierde für den Gegenüber geprägt ist. Wir schauen auf die Ressourcen, weniger auf die Defizite (dies bitte nicht als Schlagwort sehen, sondern hier brauche ich auch eine bestimmte Haltung!). Durch unsere Verlässlichkeit, Unvereingenommenheit, Präsenz erlebt der Jugendliche eine Musterunterbrechung. Auch in schwierigen Situationen sind wir da. „Bei uns fängt der Tag immer neu an“.

    Leistungsangebot

    Konzeptionell arbeiten wir mit einer Bezugsperson („Fallmanager“) in Zusammenarbeit mit weiteren KollegInnen. Das Team arbeitet mit regelmäßigen und personalintensiven Interventionen.
    Die einzelnen Teammitglieder sind Experten mit einer speziellen Orientierungs- oder Hilfethematik.

    Ziel der Trainingseinheit ist es, die Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren (hier ist der § 35a mit zu berücksichtigen) aus einer krisenhaften Lebenssituation wieder in die Gesellschaft oder einer Jugendhilfemassnahme einzugliedern.
    Als Motivation für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dient die Krisensituation sowie die Bestärkung der Trainings – Team - Mitarbeiter, mit Hilfe der ihnen eigenen Fähigkeiten den Wechsel in ein erfolgreiches Leben zu schaffen. Beziehungsarbeit ist ein fundamentaler Bereich.

    5 oktober,2020,ms

Die Arbeit im Trainingsbereich ist in drei zentrale Arbeitsphasen aufgeteilt:

Kontaktphase: (10 bis 15 h / Woche)

  • Zuerst gilt es die akuten bzw. unmittelbaren Probleme der Jugendlichen oder jungen

    Erwachsenen zumindest vorläufig zu lösen (Clearing).

  • Anschließend wird mit Zusammenarbeit des Jugendlichen oder jungen

    Erwachsenen, des Trainings – Teams sowie des zuständigen Jugendamtes eine Auflistung der unterschiedlichen Problemfelder (z.B. Gesundheit, Delinquenz, Schule/ Beruf, Familie) entwickelt, um diese adäquat bearbeiten zu können.

  • Es folgt die (Re)Aktivierung des informellen- (Beziehungsnetzwerks) und des Orientierungs- und Hilfenetzwerks auf der Grundlage eines Unterstützungsplans.

    Interventionsphase: (15 bis 20 h / Woche)
    • Die in der Kontaktphase benannten Problemfelder werden mit Unterstützung des

    Orientierungs- und Hilfenetzwerks abgearbeitet.
    • Die Interventionsphase ist erfolgreich beendet, wenn der Jugendliche oder junge

    Erwachsene sich weitgehend konfliktfrei und stabil in seinem (reaktivierten) sozialen Umfeld verhält oder in der Lage ist so selbständig wie möglich im Betreuten Wohnen zurecht zu kommen. Dies wird in einem Hilfeplangespräch gesondert geprüft.

    Normalisierungsphase:

• Siehe BEW

Die Vorteile der Methode sind:

  • Auf Grund der zeitlichen Begrenzung (im Schnitt12 Monate) und des Einsatzes vieler verschiedener Fachkräfte, sind die Teammitglieder nicht nur Vertraute, auch Vermittler.

  • Es werden klare Strukturen entwickelt (siehe Beispiel!)

  • Das Trainingsteam arbeitet lösungsorientiert. Der Perspektivenwechsel von der

    Problemschilderung zur Lösungssuche bietet den Jugendlichen neue Alternativen

    ihre persönliche Lebenssituation zu beurteilen und auch zu verändern.

  • Die Reaktivierung des informellen Netzwerkes erfolgt in einem Stadium, in dem der Jugendliche noch in der Krise lebt oder sich noch in deren Anfangsphase befindet.

  • Das Orientierungs- und Hilfenetzwerk ist auf ein selbständiges Leben in einem stabilen sozialen Umfeld orientiert, „Jugendhilfekarrieren“ sollen vermieden

    werden.

    Ein Beispiel:

    „K. war ein 17 jähriges Mädchen, das in der Jugendwohnung plaziert war. Sie war nach Meinung aller Beteiligten aus dem Rahmen der „vollstationären“ Hilfe herausgewachsen, jedoch gab es Sorge, ihr sofort das Betreute Einzel-Wohnen anzubieten. Hier nun mein dortiger Vorschlag an das Jugendamt:

    „Meines Erachtens benötigt Kimberly ein weit engeres Konzept als das übliche für das Betreute Wohnen.

    6 oktober,2020,ms

Nach meiner Erfahrung fehlt K. ein Mindestmaß an sozialen Kompetenzen um den Anforderungen eines „durchschnittlichen Arbeitsalltages“ gerecht zu werden.
K. nimmt aus meinen Erfahrungen heraus oft ohne zu hinterfragen oder aktiv zu handeln die besprochenen Hilfen in Anspruch, ohne sich dabei bewusst zu sein, welche Leistungen sie selbst erbringen muss, um die Maßnahme erfolgreich zu gestalten.“

Bei K. erscheint es mir wichtig, dass sie zum Einen eine feste Bezugsperson hat (Beziehungsarbeit), jedoch aber auch mit verschiedenen Mitarbeitern konkret an den festgelegten Zielen arbeitet.
Auf Grund der zeitlichen Begrenzung (angedacht sind für die intensive Phase 3 Monate) und des Einsatzes verschiedener Fachkräfte, sind die Teammitglieder eher Vermittler als Vertraute.

z.B.:

BezugserzieherIn:

Alltagsorganisation, Wohnung, Einrichtung, Soziales Netz
= Fallmanagerin

 

Zeitarbeit, Hausaufgabenbetreuung Praktikumsbetreuung (ggf. Praktikumsbegleitung)
Ämter, Anträge, Recht, Justiz

Ausbildung, Berufsfindung,

 

Systemische Psychologische Beratung und Therapie
Konfliktmanagement wie u.a. sozialer Trainingskurs

Freizeitgestaltung Drogenberatung

Mitarbeiter

Geeignete Fachkräfte (nach § 21 Abs. 1 KJHG BW):

Jede Fachkraft muss in der Lage sein, die Bezugsbetreuung des/der Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu übernehmen und damit Hauptansprechpartner für den jungen Menschen und die federführende Fachkraft im Jugendamt zu sein. Sie arbeitet darauf hin, dass die vereinbarten Hilfeziele gemeinsam mit dem jungen Menschen erreicht werden unter Einbezug dessen gesamten sozialen Systems. Hierzu ist es unerlässlich, eine tragfähige und vertrauensvolle Arbeitsbeziehung herzustellen und diese auch in Konflikt- und Krisensituationen zu halten.
Für Abwesenheitsfälle vertreten sich Fachkräfte gegenseitig.

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Rastatt, den 07.10.2020

Martin Schloß Geschäftsführer

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Gespeichert von katrin.gruber am Do, 08/17/2017 - 10:58
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