Schulbegleitung

Schulbegleitung – auch eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe

Rahmenbedingungen und Strukturdaten

Schulbegleitung ist eine ambulante Form der Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen gemäß den Ausführungen des § 4 SGB IX zu den Leistungen zur Teilhabe. Die Leistungsgewährung in jugendhilfe- oder sozialhilferechtlicher Zuständigkeit erfolgt auf Grundlage des § 35a SGB VIII oder des § 54 SGB XII zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung. Neben Kinder mit Autismus, finden sich heute unter den Antragstellern auch zahlreich Kinder mit einer ADHS-Diagnose, Kinder mit „verhaltensauffälligen“ Verhalten bis hin zu Kindern mit psychosozialen Auffälligkeiten.

Auftrag / Zielsetzung der Schulbegleiter

Die Leistungen der Schulbegleitung unterscheiden sich im Alltag je nach dem individuellen Bedarf des jungen Menschen. Dieser ist im Rahmen der Hilfeplanung festzulegen und auch regelmäßig zu überprüfen. Ziel der Maßnahme ist es, dass sich der Schulbegleiter im Laufe des Fortschritts der Hilfe überflüssig macht und der junge Mensch die Zielperspektive entwickelt, zukünftig selbst im schulischen Umfeld zurechtzukommen.

Unser Ziel ist es, dem/der betreffenden Schüler (in) eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft insbesondere an der Schulbildung zu ermöglichen und ihn/sie sozial und emotional in die Schul- bzw. Klassengemeinschaft zu integrieren.

Wir sehen folgende Aufgabenbereiche in unserer Arbeit:

  1. Unterricht / Unterrichtsvorbereitung / Sportunterricht / Praktika
  2. Freizeit, Pausen, Schulausflüge, Schulfeste,
  3. Aufgaben im regelmäßigen Austausch mit Eltern, Schule, Jugendamt.

1. Unterricht / Unterrichtsvorbereitung / Sportunterricht / Praktika

Der Schulbegleiter kümmert sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Formen des Unterrichts um eine Strukturierung der Unterrichtseinheiten, damit der junge Mensch dem schulischen Alltag folgen kann. Hier stehen Planungsaufgaben, Erläuterungen für ein Verstehen des Unterrichts und ein Anleiten des jungen Menschen im Vordergrund. Die Vermittlung von Wissen durch Unterrichten ist und bleibt Aufgabe des Lehrers im schulpädagogischen Kontext.

„Allgemeine“ Aufgaben sind:

  • Unterrichtsvorbereitung, wie gemeinsame Planung/Besprechung des Ablaufs, angeleitetes Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Begleitung und Unterstützung bei allen während der Unterrichtszeit an-fallenden Tätigkeiten und in allen Unterrichtsformen (Frontalunterricht, Gruppenarbeit...)
  • Steigerung der Aufmerksamkeitsfähigkeiten
  • Stärkung eines positiven Sozialverhaltens, der Sozialkontakte, der Selbstkontrolle
  • Sicherstellung des Verstehens von Aufgaben und Anforderungen
  • Stärkung der aktiven Mitwirkung im Unterricht
  • Unterstützung / Hilfestellung bei alleine nicht zu bewältigenden Aufgaben,
  • Umgang mit Aggressionen
  • Bewältigung von Ängsten
  • Hilfestellungen in der Kommunikation mit Lehrkraft und Mitschülerinnen
  • Hilfen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung als auch Strukturierungshilfen und Hilfen zur Fokussierung der Aufmerksamkeit in Unterricht und bei Bedarf in den Pausen
  • Unterstützung im Bereich soziales Lernen durch Training sozialer Kompetenzen, Vermittlung sozialer Regeln und angemessener Konfliktbewältigungsstrategien
  • Sensibilisierung der beteiligten Lehrkräfte und Mitschüler für die Wahrnehmungs und Verhaltenswelt der Kinder und Jugendlichen mit ASS und Vermittlung in Konfliktsituationen
  • Sensibilisierung des Schülers/der Schülerin mit ASS für die Wahrnehmung und das Verhalten seiner Umwelt und Vermittlung in Konfliktsituationen

Unterstützung im emotionalen Bereich:

  • Kontinuität und Regelmäßigkeit für das Kind gewährleisten, z. B. verlässlichen Tagesablauf organisieren
  • Hilfe zur Bewältigung von Ängsten und emotionalen Problemen
  • Halt geben und bei Bedarf Kontrolle übernehmen (z. B. der Schülerin/dem Schüler rechtzeitig aus Angst auslösenden Situationen heraushelfen)
  • Anleitung zum angemessenen Umgang mit der eigenen Behinderung
  • Anleitung zur Auseinandersetzung mit schwierigen Verhaltensmustern und zur Erweiterung des Verhaltensrepertoires
  • Unterstützung beim Aufbau von Selbstkontrolle
  • Unabhängigkeitstraining und Eigenverantwortung aufbauen

Unterstützung im sozialen Bereich:

  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen in der Klassengemeinschaft
  • Gemeinsames Lernen und Austausch ermöglichen
  • Einüben von angemessenen Verhaltensweisen im schulischen Miteinander
  • Fördern von Regelakzeptanz
  • Die Schülerin/den Schüler zu ruhigem und kontrolliertem Verhalten anhalten, um ungestörtes Arbeiten in der Klasse zu ermöglichen.

Unterstützung bei der Kommunikation:

  • Hilfe im Bereich der Kommunikation, vor allem bei Verständnisproblemen
  • Möglichkeiten für Dialoge schaffen, z. B. Pausengespräche

Struktur und Kompensation

  • Individuelle Unterstützung bezogen auf die Wahrnehmungsverarbeitung und in Bezug auf das Arbeitstempo der Schülerin/des Schülers
  • Individuelle Strukturierung des Schulalltags für die einzelne Schülerin/ den einzelnen Schüler
  • Förderangebote und Interventionsmöglichkeiten in Bezug auf die seelische Behinderung einsetzen
  • Laufende Kontrolle des Aufgabenverständnisses
  • Gezielte Aufmerksamkeitslenkung als ständige, aktive Aufgabe
  • Veränderung von Arbeitsaufgaben (Anzahl, Reihenfolge) auch im Rahmen anstehender Leistungstests in Absprache mit den Lehrkräften
  • Protokollieren des Unterrichts, um diesen für die Hausarbeit nachvollziehbar zu machen

2. Freizeit, Pausen, Schulausflüge, Schulfeste

Die unterrichtsfreien Zeiten bedürfen bei seelisch behinderten jungen Menschen ganz besonders einer Strukturierung. Die Zielsetzung der Vermittlung durch eine Schulbegleitung liegt in der positiven und erfolgreichen Bewältigung von Kontakten zu Mitschülern, der Akquise von Rückzugsmöglichkeiten und Auszeiten sowie dem Einüben sozial adäquater Verhaltensweisen.

  • Unterstützung während unstrukturierter Zeiten (z.B. Pausen, Unterrichtsausfälle)
  • Strukturierung der Pausen und Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten
  • Hilfen zur Bewältigung der Pausensituation
  • Kontakte unterstützen und begleiten
  • Einüben der Wahrnehmung für Pausensignale
  • Evtl. Begleitung und Unterstützung bei allen, während Klassenfahrten, Ausflügen, Schulfesten, durchzuführenden Aktivitäten
  • Praktika
  • Vorbereitung des Praktikums in Absprache mit den Betrieben
  • Begleitung des Praktikums
  • Beratung der jeweiligen Betriebe bezogen auf die Handlungsdefizite, Kommunikationsmöglichkeiten, Verhaltensprobleme der seelisch behinderten Schülerin/des seelisch behinderten Schülers

3. Aufgaben im regelmäßigen Austausch mit Eltern, Schule, Jugendamt.

Elternarbeit
Es ist ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern über den Stand der Entwicklung, den weiteren Förderbedarf und aktuelle Entwicklungen im Rahmen von Elterngesprächen notwendig. Mit der Schule bietet sich eine regelhafte Zusammenarbeit im Rahmen von Lehrergesprächen an, bei denen der Entwicklungsstand des jungen Menschen in Bezug auf die seelische Behinderung erörtert wird, Krisensituationen nachbesprochen werden und darüber hinaus mit der Klasse des jungen Menschen Fragen einer behinderungsbedingten individuellen Sonderförderung bearbeitet werden. Die Kooperation mit dem Jugendamt ergibt sich durch die Teilnahme an den regelmäßigen Hilfeplangesprächen, die Berichterstellung hierzu und die Mitteilung besonderer Vorkommnisse wie Entwicklungen.

  • Regelmäßiger Austausch mit Eltern über die Entwicklung und den Förderbedarf der Schülerin/des Schülers
  • Ständiger Austausch mit den Eltern über den Schulalltag und organisatorische Fragen
  • Anlassbezogene Elterngespräche bei besonderen Vorkommnissen in der Schule bzw. in der Familie ggf. unter Einbeziehung der Lehrkraft

Kooperation mit der Schule

  • Information bei Krankheit
  • Kooperation mit der Schule
  • Regelmäßiger Austausch mit den Lehrkräften über die Entwicklung und den Förderbedarf der Schülerin/des Schülers, über schulische Rahmenbedingungen und Krisenbewältigung
  • Information und Beratung der Lehrkräfte bezüglich des Behinderungsbildes und Benennung geeigneter Hilfen aus dem Nachteilsausgleich
  • Darstellung der individuellen Problematik der Schülerin/des Schülers gegenüber Lehrkräften und Mitschülerinnen/Mitschülern
  • Intensive Zusammenarbeit mit dem persönlichen, schulischen und medizinisch-therapeutischen Netzwerk des Schülers/der Schülerin
  • Gespräche mit Mitschülerinnen/Mitschülern über Besonderheiten des seelisch behinderten Kindes
  • Unterstützung des Lehrer-Schüler-Kontakts
  • Teilnahme an Elternabenden zur Erstinformation über die Eingliederungshilfemaßnahme und gegebenenfalls zur weiteren Information
  • Teilnahme an Lehrersprechstunden
  • Meldepflicht bei eigener Erkrankung

Kooperation mit anderen Stellen

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.B. Beratungsstellen

Kooperation mit dem Jugendamt

  • Die Schulbegleiterin/der Schulbegleiter erstellt einen Entwicklungsbericht für das Jugendamt.
  • Information an das Jugendamt über die Entwicklung, besondere Vorkommnisse und Krisen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt
  • Erstellung von Berichten über den Verlauf der Hilfe

Pädagogische, personelle Rahmenbedingungen

Die Betreuung erfolgt durch Fachpersonal (ErzieherInnen, SozialpädagogInnen).

Mitarbeiter

Unsere MitarbeiterInnen verfügen über Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.
Das pädagogische Personal hat, soweit dies terminlich lösbar ist, regelmäßig eine MitarbeiterInnenbesprechung im Kontext des ambulanten Bereich, als auch Supervision, bzw. Coaching.

Besondere Anforderungen an die MitarbeiterInnen

Rollendefinition der Schulbegleiterin/des Schulbegleiters
Unsere MitarbeiterInnen müssen gerade in diesem Kontext sich eine klare Rollendefinition zulegen. Weder sind sie „Hilfslehrer“, noch im Bereich SPFH tätig.
Die Schulbegleiterin/der Schulbegleiter fungiert somit als Bindeglied zwischen den Kindern und der Lehrkraft. Die SchulbegleiterIn hat natürlich die Pflicht, die Lehrkraft ständig über aktuelle Vorkommnisse, Entwicklungsschritte und Bedürfnisse des Schülers zu informieren.
Außerdem ist die SchulbegleiterIn, wie schon ausgeführt, ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Schule und dem Jugendamt. Durch ihre Mitteilungspflicht gegenüber den Eltern, der Schule und dem Jugendamt nimmt die SchulbegleiterIn somit die wichtige Aufgabe der „Vermittlung“ zwischen allen Beteiligten wahr.

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